Wesentliche Bestimmungen zu den Covid-19-Maßnahmen
Wichtig ist in allen Bereichen:
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regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30
Sekunden)
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Abstandhalten (mindestens 1,5 m), v.a. zu anderen Klassengruppen
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Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge
oder in ein Taschentuch)
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kein Körperkontakt mit anderen
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Vermeiden des Berührens von Augen, Nase und Mund
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regelmäßiges Durchlüften der Räume
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Vermeiden gemeinsam genutzter Gegenstände (kein Austausch von Arbeitsmitteln,
Stiften, Linealen o. ä./ möglichst personalisierter Gebrauch von Arbeitsmitteln und Tablets)
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Toilettengang nach Möglichkeit nur einzeln und unter Einhaltung der
Hygienemaßnahmen
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Eintreffen und Verlassen des Schulgebäudes unter Wahrung des
Abstandsgebots
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bei Beförderung von Schülerinnen und Schülern in öffentlichen Verkehrsmitteln
gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
· Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung:
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Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude sind alle in der Schule Tätigen, die Schülerinnen und Schüler sowie die Besucher zum Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) verpflichtet. Das Tragen einer medizinischen Maske (sog. 'OP-Maske') ist ab 07.06.2021 für SchülerInnen ab der 5. Klasse Pflicht.
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Während der Trage- und Erholungspausen kann die Maske unter Einhaltung des Mindestabstands kurzzeitig abgenommen werden.
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Inwieweit die Maske am Platz abgenommen werden darf, hängt von aktuellen Verordnungen ab.
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Grundsätzlich gilt, dass Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte selbst für die Mund-Nasen-Bedeckung
aufzukommen haben.
· Betretungsverbot
für Personen,
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die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome aufweisen
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die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder bei denen seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage
vergangen sind oder
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die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
· Bei
Auftreten von positiv getesteten Coronafällen, auch in der Familie, gilt:
Bitte die Schule sofort telefonisch verständigen und die Schule nicht betreten;
weitere Anweisungen des Hausarztes oder des Gesundheitsamtes abwarten und einhalten.
Bei Veränderungen im Infektionsgeschehen werden die Maßnahmen entsprechend angepasst.
(Stand: 01.10.2021)