In der Grund- und Mittelschule Feuchtwangen-Stadt besteht seit vielen Jahren ein ganztägiges Betreuungsangebot (Mittagsbetreuung, gebundener Ganztag). In den vergangenen Jahren wünschten immer mehr Eltern eine flexiblere Betreuung über die Unterrichtszeit hinaus, so dass mit dem Schuljahr 2018/2019 an der Schule der 'Offene Ganztag' (OGTS) eingeführt wurde. Im Gegensatz zu einer „gebundenen Ganztagsschule“ entscheiden hier die Eltern, ob der tägliche Schulbesuch für Ihr Kind nach dem Unterricht endet oder ob sie eine Teilnahme an den Angeboten des Offenen Ganztags wünschen.
Was ist der ‚offene Ganztag‘?
Der offene Ganztag ist ein zusätzliches schulisches Angebot, das die wesentlichen Elemente des Ganztagsangebotes aufgreift und für alle Eltern, die eine Nachmittagsbetreuung für Ihre Kinder brauchen, wahlweise nutzbar macht:
Welche Kosten fallen für Eltern an?
Die OGTS ist grundsätzlich ein kostenfreies Angebot, es fallen jedoch Kosten für das gemeinsame Mittagessen an. Derzeit kostet das Wahlessen 2,90 bis 3,90 €.
Für die Freitagsbetreuung fallen Kosten an.
Träger des Offenen Ganztagsangebots
Bei der Durchführung des Offenen Ganztagsangebots arbeiten wir seit vielen Jahren mit dem externen Kooperationspartner gfi Westmittelfranken in Ansbach zusammen. Die Leitung erfolgt durch eine pädagogische Fachkraft (z. B. Erzieher), die ebenso wie das weitere Betreuungspersonal bei der gfi angestellt und zentraler Ansprechpartner der Schulleitung ist. Insgesamt unterliegt die Gestaltung und Verantwortung des Offenen Ganztagsangebot jedoch der Schulleitung.
Wie und wann melde ich mein Kind an?
Die Anmeldeformulare können Sie hier herunterladen oder erhalten Sie in unserem Sekretariat (Achtung! Coronabedingt kann dies ggf. nur telefonisch bei uns angefragt werden!). Zwischen den Eltern und dem externen Kooperationspartner gfi wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen, der für den Zeitraum eines Schuljahres verbindlich gilt. Eine Kündigung des Vertrages innerhalb des Schuljahres durch die Eltern ist nicht möglich (Ausnahme: z.B. bei Schulwechsel).
Die Anmeldungen für das kommende Schuljahr sollten der Schule bis spätestens Anfang Mai vorliegen.
Manchmal sind die verfügbaren Plätze nicht ausreichend. Nach einem geregelten Auswahlverfahren entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit dem externen Kooperationspartner, welche Kinder einen Platz im Offenen Ganztag erhalten.
Teilnahmepflicht
Die Teilnahme an den Ganztagsangeboten ist für die Dauer eines Schuljahres an jedem Schultag während der im Betreuungsvertrag vereinbarten Angebotszeit verpflichtend. Die Teilnahmepflicht bezieht sich bei der Betreuung in einer Langzeitgruppe bis 16.00 Uhr auch auf das tägliche Mittagessen.
Nur durch eine kontinuierliche Teilnahme an den Angeboten des Offenen Ganztags kann eine optimale Verbindung von Bildung, Erziehung und Förderung erreicht werden.
Schülerinnen und Schüler können jedoch auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Arztbesuch, wichtiger persönlicher Termin) von der Teilnahme am offenen Ganztagsangebot an einzelnen Tagen befreit werden. Bitte stellen Sie den Freistellungsantrag rechtzeitig, mindestens jedoch einen Tag vorher.
Haben Sie noch Fragen?
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Die Grundschüler*innen werden nach Unterrichtsende in der Maßnahme bis 14:00 Uhr bzw. in der Maßnahme bis 16:00 Uhr in der oGTS von den Mitarbeiterinnen der gfi gGmbH Westmittelfranken betreut und versorgt. Die Betreuung gliedert sich auf in:
Die Freizeitgestaltung umfasst gemeinsame Spiele, angefangen bei Gesellschaftsspielen bis hin zu Bewegungsspielen. Die Betreuer*innen vermitteln durch spielerisches Lernen den Unterrichtsstoff der Schule. Es wird auch die Kreativität der Schüler*innen gefördert .
Hier ein paar Beispiele:
Unsere Projekte des OGTs, die mit den Schüler*innen der Mittelschule und ihren Betreuer*innen der gfi gGmbH Westmittelfranken angefertigt wurden.
In vielfältiger Weise haben sie ihre künstlerische und individuelle Kreativität zum Ausdruck gebracht: