Unsere Hausordnung soll uns helfen, unser Zusammensein und unser gemeinsames Arbeiten in angenehmer Atmosphäre und in geordneten Bahnen zu ermöglichen. Wir wollen höflich und rücksichtsvoll miteinander umgehen und uns gegenseitig achten.
Alle verhalten sich auf dem Schulgelände so,
dass niemand geschädigt oder belästigt wird.
Unterricht
Fehlt eine Schülerin bzw. ein Schüler, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule über Edoop bis spätestens 8.00 Uhr des selben Tages.
Eine ärztliche Entschuldigung legen sie ab dem vierten Fehltag vor.
Vor Unterrichtsbeginn können sich die SchülerInnen zwischen 7.30 Uhr und 7.45 Uhr auf dem Mittelschulpausenhof aufhalten, bei ungünstiger Witterung in der Eingangshalle. Ein- und Ausgänge sowie Treppen sind freizuhalten.
Alle SchülerInnen befinden sich rechtzeitig beim Vorgong vor Unterrichtsbeginn in den Unterrichtsräumen.
Zum Nachmittagsunterricht treffen sich die SchülerInnen frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Eingangshalle.
Das Verlassen des Schulgrundstückes während der Unterrichtszeit und während der Pausen ist für alle SchülerInnen grundsätzlich verboten.
Pausen
Während der Pause ist alles zu unterlassen, was MitschülerInnen gefährden könnte.
Die Lehrkräfte schließen zu Beginn der Pause die Unterrichtsräume ab und achten darauf, dass die Gänge frei werden. Das Rennen in den Gängen ist zu unterlassen. Die SchülerInnen begeben sich unaufgefordert auf den für sie vorgesehenen Teil des Pausengeländes.
Bei Grundschulklassen, deren Klassenräume sich im LB 3 oder LB 5 befinden, treffen die KlassenlehrerInnen in Absprache mit der Schulleitung Sonderregelungen.
In den Pausen vor dem Sportunterricht ist ein Aufenthalt in den Gängen vor der Turnhalle nicht erlaubt. Die SchülerInnen suchen die Umkleideräume erst nach Pausenende auf.
SchülerInnen, die sich an der Pausenaufsicht beteiligen, sind besonders gekennzeichnet.
Bei ungünstiger Witterung finden die Pausen im Haus statt:
Die Lehrkraft, die auf dem Sportplatz Aufsicht führt, kann an eine Gruppe von SchülerInnen einen Ball ausgeben. Der/die SchülerIn, der/die einen
Ball bekommen hat, gibt ihn am Ende der Pause nach Ertönen des Vorgongs zuverlässig an die Aufsicht führende Lehrkraft zurück.
Für GrundschülerInnen werden in den Pausen Spielgeräte ausgegeben.
Beim Ertönen des Vorgongs nach den Pausen stellen sich die SchülerInnen der Jahrgangsstufen 1 bis 6 an den mit ihren Klassenlehrern vereinbarten Plätzen auf. Die SchülerInnen ab der 7. Jahrgangsstufe begeben sich zügig in ihre Unterrichtsräume.
Auf die Toilette gehen die SchülerInnen zu Beginn der Pause oder nach dem Vorgong zum Pausenende.
Fachräume
Die Fachräume wie Informatik-Raum, Physiksaal, Werkräume, Sporthalle, usw. dürfen nur zusammen mit einer Lehrkraft betreten werden.
Für die Sporthallen sind Sportschuhe mit abriebfesten Sohlen Pflicht.
Während des Sportunterrichts können Wertgegenstände (Schmuck, Handy,...) den Sportlehrkräften zur Aufbewahrung übergeben werden; diese
übernehmen jedoch keine Haftung dafür.
Ordnung und Sauberkeit
Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, das Schulgebäude und das Schulgelände sauber zu halten. Dies gilt insbesondere auch für die Toiletten.
Die SchülerInnen sorgen dafür, dass in den Unterrichtsräumen keine Abfälle liegen bleiben. Grobe Verunreinigungen werden von den SchülerInnen beseitigt. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle auf die Tische gestellt und die Fenster geschlossen. Die Lehrkraft schließt den Raum ab.
Verhaltensregeln
Auf dem gesamten Schulgelände ist das Kaugummikauen grundsätzlich verboten.
Das Werfen von Schneebällen innerhalb des Schulgeländes ist generell verboten und hat einen schriftlichen Verweis zur Folge.
Schäden aller Art sind unverzüglich zu melden, in wichtigen Fällen an die Schulleitung, im Übrigen an die/den KlassenlehrerIn oder Hausmeister. Wird fremdes Eigentum zerstört, beschädigt oder beschmutzt, so ist der /der VerursacherIn schadenersatzpflichtig.
Die Schule haftet nicht für mitgebrachte unterrichtsfremde Gegenstände.
Handys der SchülerInnen sind im Schulgebäude und auf den Pausenplätzen auszuschalten und in der Schultasche zu verwahren.
Feuerzeuge, Messer und andere gefährliche Gegenstände dürfen keinesfalls in die Schule mitgebracht werden. Abgenommene Gegenstände werden nur an Erziehungsberechtigte ausgehändigt.
Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten.
Fahrräder werden in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt. Das Benutzen von Skateboards und City-Rollern ist auf dem Schulgelände und im
Schulgebäude verboten. Bitte alle abgestellten Fahrzeuge abschließen. Die Schule haftet nicht für entwendete Geräte.
Unfälle sind unverzüglich zu melden, in wichtigen Fällen an die Schulleitung, im Übrigen an die Klassenlehrkraft.
Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.
Schlussbestimmungen
Verstöße gegen diese Hausordnung sowie gegen die allgemeine Schulordnung, insbesondere auch vorsätzliche und grob fahrlässige Sachbeschädigung, haben angemessene Auflagen zur Wiedergutmachung bzw. andere pädagogische Maßnahmen zur Folge.
Für das Verhalten der SchülerInnen außerhalb der Schule tragen die Erziehungsberechtigten gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Verantwortung.
Unsere Kontaktdaten
Grund- und Mittelschule Feuchtwangen-Stadt
Schulstraße 8
91555 Feuchtwangen
E-Mail: sekretariat@schule-feustadt.de
Telefon: 09852 616 348
(Mo-Fr 7.00-13.00 Uhr)